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1 освобождение от налогов
n1) gener. Freiheit2) law. Erlassung der Steuern, Erlaß der Steuern, Erlaß von Steuern, Steuerbefreiung, Steuererlaß, Steuerexemption3) econ. Abgabenbefreiung, Abgabenfreiheit, Erlaß4) fin. Steuerbefreiung Steuererlaß, Steuerfreiheit Erlassung von SteuernУниверсальный русско-немецкий словарь > освобождение от налогов
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2 взимание налогов
n1) law. Beitreibung von Steuern, Steuerexekution2) econ. Eintreibung, Steuerbeitreibung3) f.trade. Erhebung von Steuern, Steuereintreibung, Steuererhebung -
3 взыскание налогов
n1) law. Abgabenexekution, Eintreibung von Steuern, Steuerexekution2) econ. Steuerbeitreibung3) fin. Zwangseintreibung von Steuern4) f.trade. Steuereintreibung, Steuererhebung -
4 переложение налогов
n1) econ. Fortwälzung von Steuern (на покупателей), Steuerabwälzung (на трудящихся)2) busin. Fortwälzung von Steuern, Steuerrückwälzung3) capit. Abwälzung -
5 установление налогов
nlaw. Bewilligung von Steuern, Einführung von SteuernУниверсальный русско-немецкий словарь > установление налогов
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6 взимание налогов
Steuererhebung, Beitreibung von Steuern, Erhebung von Steuern -
7 до вычета налогов
prepos.fin. vor Abzug von Steuern, vor Abzug vor Steuern -
8 уплата налогов
n1) gener. Versteuerung2) law. Gebührenzahlung, Steuerentrichtung3) econ. Steuerzahlung4) offic. die Entrichtung von Steuern5) f.trade. Entrichtung der Steuern -
9 после вычета налогов
Универсальный русско-немецкий словарь > после вычета налогов
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10 перекладывать
v1) gener. schieben (von D auf A) (на кого-л., на что-л.), umfüllen (из одной посуды в другую и т. п.), umkramen, ummauern (стену), umpacken, umpacken (напр., вещи в чемодане), umschlagen (auf A) (напр., расходы на кого-л.), umsetzen (ïå÷ü), umlagern (на складе), umlegen (проводку и т. п.), umlagern (товар но складе)2) Av. legen (напр. рули)3) milit. umlagern (для проверки состояния предметов снабжения), umlegen (ðóëü)4) eng. permutieren, umlegen (напр. трубы), verlegen (напр. печь)5) law. abschieben, abwälzen, übertragen, überwälzen (von Steuern)6) artil. überziehen7) mus. transponieren (из одной тональности в другую), transkribieren9) busin. umschlagen (расходы, на кого-л.)11) nav. überlegen12) astrometr. Umlegung (инструмент), umlegen (инструмент) -
11 прекращение взыскания налогов
nlaw. Niederschlagung von Abgaben, Niederschlagung von SteuernУниверсальный русско-немецкий словарь > прекращение взыскания налогов
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12 взимание налога
Русско-немецкий словарь технических терминов стекольной промышленности > взимание налога
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13 прекращение взыскания налогов
Niederschlagung von Abgaben [von Steuern]Русско-немецкий юридический словарь > прекращение взыскания налогов
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14 без вычета налогов
part.busin. ohne Abzug von Steuern -
15 возврат налогов
n1) gener. (переплаченных) Steuerrückerstattung2) law. Rückerstattung von Steuern, Steuererstattung3) econ. Steuerrückvergütung4) f.trade. Steuerrückerstattung -
16 временное прекращение взыскания налогов
Универсальный русско-немецкий словарь > временное прекращение взыскания налогов
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17 доначисление
nlaw. Nachberechnung, Nacherhebung (z. B. von Steuern und Abgaben) -
18 дополнительное взыскание налогов
Универсальный русско-немецкий словарь > дополнительное взыскание налогов
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19 злостный неплатёж налогов
Универсальный русско-немецкий словарь > злостный неплатёж налогов
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20 не облагаемый налогами
prepos.econ. frei von SteuernУниверсальный русско-немецкий словарь > не облагаемый налогами
См. также в других словарях:
Anrechenbarkeit von Steuern — steuerrechtlicher und technischer Begriff für die Möglichkeit, bereits gezahlte Steuerbeträge von der ⇡ Steuerschuld bei anderen Steuern abzuziehen. Beispiele: Kapitalertragsteuer bei der Einkommensteuer (die Kapitalertragsteuer gilt als vorweg… … Lexikon der Economics
Niederschlagung von Steuern — eine innerdienstliche Anordnung, dass vorläufig von (weiteren) Beitreibungsversuchen abgesehen wird. N.v.St. wird in der Regel dann verfügt, wenn feststeht, dass die Beitreibung keinen Erfolg haben wird oder die Kosten der Einziehung außer… … Lexikon der Economics
steuern — 1Steuer »Abgabe«: Das Substantiv mhd. stiure, ahd. stiura »Stütze, Unterstützung; Steuerruder« (beachte mniederl. sture »Unterstützung«) ist nächstverwandt mit den unter 2↑ Steuer behandelten Wörtern und bedeutete wie diese ursprünglich »Stütze,… … Das Herkunftswörterbuch
Steuern — Steuern, verb. regul. & act. und in einigen Fällen auch Neutr. in welchem letztern Falle es das Hülfswort haben erfordert. Es war ehedem ein Wort von einem sehr großen Umfange der Bedeutung, und ist es zum Theil noch, indem es ursprünglich… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Steuern — steht für: Steuer, die Geldleistung an den Staat ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung Steuern (Systemtheorie), die gerichtete Beeinflussung des Verhaltens eines Systems von außen Steuerungstechnik, die Beeinflussung technologischer… … Deutsch Wikipedia
Steuern (Systemtheorie) — Steuern ist die gerichtete Beeinflussung (durch Information, Nachricht, Reiz, Input) des Verhaltens eines Systems von außen. Durch den Steuervorgang wird das System gerichtet von einem in einen anderen (ausgewählten) Zustand gebracht. Welcher… … Deutsch Wikipedia
Steuern — Steuern, die Beiträge, die zum Zweck allgemeiner Kostendeckung der Staats oder Gemeindewirtschaft von Staats oder Gemeinde (Kreis etc.) Angehörigen, aber auch von im Staatsgebiet sich aufhaltenden Ausländern zwangsweise erhoben werden. Sie sind… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Steuern — Steuern, Beiträge, die Staaten (Staats S.) und Gemeinden (Gemeinde Abgaben) von ihren Angehörigen zur Deckung der Staats und Gemeindebedürfnisse erheben. Man unterscheidet Schatzungen, die sich an die Vermögens und Einkommensverhältnisse der… … Kleines Konversations-Lexikon
Steuern — Steuern, Abgaben, heißen die Beiträge, welche die Angehörigen eines Staats zur Bestreitung der Kosten des Staatshaushalts entrichten, da es in der Regel keinen Staat gibt, der seinen Haushalt mit dem Ertrage der Domänen od. seiner Kapitalien… … Herders Conversations-Lexikon
Abzugsfähigkeit von Steuern — steuerrechtlicher und technischer Begriff für die Möglichkeit, bereits gezahlte Steuerbeträge bei der Ermittlung der ⇡ Bemessungsgrundlage einer anderen oder derselben Steuer abzuziehen. Beispiel: Die Gewerbesteuer mindert als Betriebsausgabe den … Lexikon der Economics
Fortwälzung von Steuern — ⇡ Steuerüberwälzung … Lexikon der Economics